Kent Andersson | CEO | ausecus GmbH

In dem Vortrag werden die Pflichten aus der NIS-2 Richtlinie und der bisherige Entwurf zur deutschen NIS-2 Umsetzungsgesetz dargelegt. Es werden unter anderem folgende Aspekte beschrieben und Fragen beantwortet:

Wer unterliegt der Nachweispflicht und wer muss den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung nachweisen?
Wer ist vom NIS-2 Umsetzungsgesetz betroffen?
Wann greift die Registrierungspflicht und wie komme ich dem nach?
Welche Schwellenwerte gibt es und wie wirken sich diese im Konzernverbund aus?
Wer ist, Betreiber kritischer Anlage, Besonders wichtige Einrichtung oder Wichtige Einrichtung?
Welche Pflichten zur Risikomanagement sind zur erfüllen?
Welche Pflichten zur Umsetzung, Überwachung und Teilnahme an Schulungen unterliegt die Geschäftsführung?
Welche Meldepflichten unterliegen wir und wie setzen wir das in der Praxis um?