Glossar
Hier finden Sie unser Glossar zu den Themenbereichen NIS-2 & IT-Sicherheit.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), ehemals Bundesministerium für…
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesbehörde…
Bundeskriminalamt (BKA)
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist die zentrale Strafverfolgungsbehörde in Deutschland.
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur, auch Bundesanstalt für Regulierung in den Bereichen Elektrizität,…
Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen e.V. (BSKI)
Der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen e.V. (BSKI) ist…
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist…
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine…
Fristen
Im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) der Europäischen Union bezieht sich der Begriff „Fristen“ auf die spezifischen Fristen für die Umsetzung der Richtlinie und die Erfüllung ihrer Anforderungen.
Geschäftsleiterhaftung
Die Geschäftsleiterhaftung im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) der Europäischen Union bezieht sich auf die Verantwortung und Haftung von Führungskräften und Entscheidungsträgern in Unternehmen für die Umsetzung und Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Cybersicherheitsmaßnahmen.
Sektoren
Mit der Einführung der NIS-2-Richtlinie wird der Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie erweitert und umfasst nun ein breiteres Spektrum von Sektoren und Diensten, die als kritisch für die öffentliche Sicherheit und die Wirtschaft angesehen werden.
Unternehmen mit besonderem öffentlichem Interesse
Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse sind im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung.
Faktor Unternehmensgröße
In der Welt der Cybersicherheit spielt der Faktor Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union.
Wesentliche Einrichtungen
Unter „wesentlichen Einrichtungen“ im Sinne der NIS-Richtlinie 2 sind Organisationen und Infrastrukturen zu verstehen, die für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS-Richtlinie)
Die Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS-Richtlinie) ist ein zentraler Pfeiler der europäischen Cybersicherheitsstrategie.
KRITIS
KRITIS steht für „Kritische Infrastrukturen“ und bezeichnet Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Informationssicherheit
Informationssicherheit, ein wesentlicher Bestandteil der Cybersicherheit, bezieht sich auf den Schutz von Informationen und Informationssystemen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Offenlegung, Störung, Veränderung oder Zerstörung.