4. Januar 2024

KRITIS

KRITIS steht für „Kritische Infrastrukturen“ und bezeichnet Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

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In der Welt der Cyber-Sicherheit ist der Schutz von KRITIS von höchster Priorität, da diese Infrastrukturen wesentliche Dienstleistungen bereitstellen, die das tägliche Leben und die Sicherheit der Gesellschaft gewährleisten.
Sektoren und Aufgaben von KRITIS

Welche Sektoren und Industrien umfasst KRITIS?

  • Energie: Strom, Gas, Kraftstoffe und Wärme.
  • Wasser: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
  • Lebensmittel: Lebensmittelversorgung und -sicherheit.
  • Informationstechnologie und Telekommunikation: IT-Infrastruktur und Kommunikationsnetze.
  • Gesundheit: Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung und Laboratorien.
  • Finanzen und Versicherungen: Banken, Börsen, Versicherungen.
  • Transport und Verkehr: Flughäfen, Häfen, Schienen- und Straßenverkehr.
  • Staat und Verwaltung: Behörden, Notfalldienste und öffentliche Verwaltung.

Welche Aufgaben umfasst der Bereich KRITIS-Schutz?

  • Risikoanalyse und -management: Identifizierung und Bewertung von Risiken, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen beeinträchtigen können.
  • Umsetzung von Schutzmaßnahmen: Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Bedrohungen und zur Reduzierung von Sicherheitsrisiken.
  • Notfall- und Krisenmanagement: Vorbereitung und Reaktion auf Notfälle und Krisensituationen, um die Kontinuität kritischer Dienste zu gewährleisten.
  • Sicherheitsaudits und Compliance: Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen und der Einhaltung relevanter Vorschriften und Standards.
  • Kooperation und Informationsaustausch: Zusammenarbeit mit Behörden, anderen kritischen Infrastrukturen und internationalen Partnern.

Welcher Zusammenhang besteht mit der NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union, eine Erweiterung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, spielt für den Schutz von KRITIS eine wesentliche Rolle. Sie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu schaffen, was unmittelbar den Schutz kritischer Infrastrukturen betrifft.

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die NIS 2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich und deckt mehr Sektoren ab, die als kritische Infrastrukturen gelten.
  • Strengere Sicherheitsanforderungen: Die Richtlinie legt strengere Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen fest, um deren Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Angriffe und andere Risiken zu erhöhen.
  • Meldepflichten: Die Richtlinie verschärft die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, um eine rasche und koordinierte Reaktion zu gewährleisten.
  • Förderung der Zusammenarbeit: Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und relevanten Akteuren.

Der Schutz von KRITIS ist somit eng mit den Zielen und Anforderungen der NIS 2-Richtlinie verknüpft. Die effektive Umsetzung der Richtlinie wird wesentlich dazu beitragen, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in der EU zu stärken, was in der heutigen vernetzten Welt von entscheidender Bedeutung ist.

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