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Die NIS 2-Richtlinie soll ein hohes Maß an Cybersicherheit in der EU gewährleisten. Sie legt spezifische Anforderungen für Risikomanagementmaßnahmen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen fest, die für Betreiber kritischer Dienste und Anbieter digitaler Dienste gelten. Diese Maßnahmen sollen die Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen erhöhen und eine koordinierte Reaktion auf größere Cyber-Vorfälle ermöglichen.
Welche Kernpunkte werden von der NIS-2-Richtlinie für Risikomanagementmaßnahmen festgelegt?
- Identifizierung und Analyse von Risiken: Organisationen müssen Risiken für ihre Netz- und Informationssysteme identifizieren, analysieren und bewerten. Dazu gehört, die Bedrohungslandschaft zu verstehen, die eigenen Schwachstellen zu bewerten und die möglichen Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu erkennen.
- Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen: Basierend auf der Risikoanalyse müssen Organisationen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu reduzieren. Dazu gehören Maßnahmen wie Zugangskontrolle, Netzwerksicherheit, Verschlüsselung, Datensicherung und Schutz vor Schadsoftware.
- Vorfallsmanagement und Wiederherstellung: Organisationen müssen Verfahren für das Management von Sicherheitsvorfällen einführen, einschließlich der Erkennung, Meldung und Reaktion auf Vorfälle. Ebenso wichtig sind Pläne für die Wiederherstellung von Diensten und Systemen nach einem Vorfall.
- Sicherheitsüberwachung und -tests: Regelmäßige Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen und Durchführung von Sicherheitstests wie Penetrationstests und Schwachstellenanalysen, um die Wirksamkeit der Sicherheitsstrategien zu überprüfen und zu verbessern.
- Sicherheitsbewusstsein und -schulung: Die Sensibilisierung und Schulung des Personals in Fragen der Cybersicherheit ist von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören regelmäßige Schulungen zu Sicherheitspraktiken und -richtlinien sowie zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen.
- Management der Lieferkettensicherheit: Organisationen müssen die Risiken, die sich aus der Lieferkette und von Drittanbietern ergeben, bewerten und managen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Sicherheitspraktiken von Partnern und Lieferanten.
- Dokumentation und Konformität: Organisationen müssen ihre Risikomanagementprozesse dokumentieren und sicherstellen, dass sie den relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Ein Prozess zur kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung der Risikomanagementpraktiken sollte etabliert werden, um auf sich ändernde Bedrohungen und Technologien reagieren zu können.
Die NIS 2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie und bezieht mehr Sektoren und Dienstleistungen ein. Sie betont auch die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, um die Cyber-Resilienz auf europäischer Ebene zu stärken.