Benjamin Kahler | Teamleiter GRC/IT-Security | IT4IPM GmbH

Die 10 Risikomanagementmaßnahmen gem. §30 bilden einen wesentlichen Bestandteil der Richtlinie und sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit digitaler Infrastrukturen und Dienste. Unter diesen Maßnahmen versteht man eine Reihe von Schritten und Strategien, die darauf abzielen, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und angemessen zu behandeln, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen haben Unternehmen die Wahl zwischen der Entwicklung eigener Methoden oder der Orientierung an bewährten Verfahren und Standards. Eigenentwickelte Ansätze bieten möglicherweise eine bessere Anpassungsfähigkeit an spezifische Anforderungen, können jedoch mit höheren Kosten und einem erhöhten Risiko unzureichender Wirksamkeit verbunden sein. Die Nutzung von Best-Practice-Ansätzen hingegen bietet den Vorteil bewährter Methoden und kann eine effizientere Implementierung ermöglichen, birgt jedoch das Risiko einer mangelnden Flexibilität und möglicher Inkompatibilität mit vorhandenen Strukturen. Unternehmen müssen daher sorgfältig abwägen, welche Umsetzungsmöglichkeiten am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen passen.