Dr. Wolfgang Böhmer | Auditor, Fachexperte für IT/Inf.-Sicherheit, Autor

Die Nachweise gemäß der NIS-2-Richtlinie spielen eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Vorschriften. Dazu gehört die detaillierte Dokumentation der Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen, einschließlich Sicherheitsvorkehrungen und getroffener Maßnahmen. Diese Nachweise können durch interne Sicherheits-Audits, externe Prüfungen oder Zertifizierungen erbracht werden, um die Wirksamkeit und Konformität der Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Es ist wichtig zu beachten, dass alle Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu verpflichtet sind, Nachweise vorzulegen, und dass die genauen Anforderungen und Zeitpläne je nach nationalen Gesetzen und Vorschriften variieren können. Es ist ratsam, sich frühzeitig über diese Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass die erforderlichen Nachweise rechtzeitig erbracht werden. Die Vorlage von Nachweisen erfolgt in der Regel gegenüber den zuständigen Behörden oder Aufsichtsorganen und kann je nach Land und Sektor unterschiedlich sein. Eine gründliche Vorbereitung und Planung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Nachweise vollständig, korrekt und rechtzeitig erbracht werden, um potenzielle Sanktionen zu vermeiden und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.