Glossar
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Geschäftsleiterhaftung

Die Geschäftsleiterhaftung im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) der Europäischen Union bezieht sich auf die Verantwortung und Haftung von Führungskräften und Entscheidungsträgern in Unternehmen für die Umsetzung und Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Cybersicherheitsmaßnahmen.

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Sektoren

Mit der Einführung der NIS-2-Richtlinie wird der Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie erweitert und umfasst nun ein breiteres Spektrum von Sektoren und Diensten, die als kritisch für die öffentliche Sicherheit und die Wirtschaft angesehen werden.

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Faktor Unternehmensgröße

In der Welt der Cybersicherheit spielt der Faktor Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union.

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Wesentliche Einrichtungen

Unter "wesentlichen Einrichtungen" im Sinne der NIS-Richtlinie 2 sind Organisationen und Infrastrukturen zu verstehen, die für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.

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KRITIS

KRITIS steht für „Kritische Infrastrukturen“ und bezeichnet Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

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Informationssicherheit

Informationssicherheit, ein wesentlicher Bestandteil der Cybersicherheit, bezieht sich auf den Schutz von Informationen und Informationssystemen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Offenlegung, Störung, Veränderung oder Zerstörung.

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BSI-Grundschutz

Der BSI-Grundschutz, entwickelt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ist ein anerkanntes Konzept zur Risikobewertung und zum Schutz der Informationssicherheit in Organisationen.

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